Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (SENGER Immobilien) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.senger-immobilien.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
SENGER Immobilien
Florian Senger
Ober-Ramstädter Str. 18
64401 Groß-Bieberau
Telefon: 06162 8015960
Telefax: 06162 8015963
E-Mail: immobilien@fse-gruppe.de
https://www.senger-immobilien.de/kontakt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Nachfolgende Inhalte sind nicht beziehungsweise nur teilweise barrierefrei zugänglich:
- pdf-Dateien: Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, liegen nicht oder nur zum Teil barrierefrei vor.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.05.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.05.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de